Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Oleksiy Shuman (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen insbesondere in den Bereichen:
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.
Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Deliverables, Zeitplan und Vergütung sind das jeweilige Angebot und/oder die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (jeweils in Textform).
Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung (Tätigwerden), keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. Umsatz-, Lead‑, Ranking‑ oder Bewertungssteigerungen).
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (Textform) oder Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (Textform). Textform (z.B. E‑Mail) genügt, sofern nicht zwingendes Gesetz Schriftform verlangt.
Leistungen werden in der Regel remote erbracht. Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Drittanbieter/Tools einsetzen (z.B. Hosting, Google‑Dienste, APIs, KI‑Plattformen).
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen/Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zeitplan und Vergütung entsprechend anzupassen.
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht abweichend vereinbart:
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen, und erklärt Abnahme oder teilt Mängel in Textform mit. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Bei Retainer‑Leistungen ergeben sich Umfang, Priorisierung, Reaktionszeiten und Inhalte aus dem Angebot. Nicht genutzte Stunden verfallen, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragbarkeit vereinbart ist.
Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Enthaltene Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot – fehlt eine Regelung, ist eine (1) Korrekturschleife inkludiert.
Terminverschiebung/Storno:
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungen eingeräumt.
Vorbestehende Komponenten, Templates, Skripte, Workflows, Prompts, Bibliotheken, Methoden und Know‑how des Auftragnehmers („Background‑IP") verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge die Herausgabe finaler Dateien/Exporte, Quellmaterialien, Zugangsdaten sowie die Live‑Schaltung zurückzuhalten.
Der Auftragnehmer gewährleistet bei Werkleistungen, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Sach‑ und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme (B2B).
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen (Name/Logo/kurze Projektbeschreibung), sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) gesondert ab.
Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen und Abnahme. Dauerschuldverhältnisse (Retainer/Betreuung) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15.01.2026 · Oleksiy Shuman | AI-Automatisierung & Digitale Transformation